Gutachten für Konstruktions- und Prozessmängel für den Fachbereich des
Maschinen- und Gerätebaus:
· Beweiserhebende und beweisführende schriftliche
Gerichts- und Privatgutachten
u.B. der §§ 402 ff ZPO (Zivilprozessordnung)
zur Feststellung
von Konstruktions- und Prozessmängeln oder von fehlerhaften
Zuständen
an mechanischen, feinmechanischen und elektromechanischen
Maschinen und Geräten sowie innerhalb deren Herstellprozessen.